Als gesetzlich anerkannte Ausbildungseinrichtung unterliegt der ÖAGG und damit die Fachsektion Integrative Gestalttheraie (IG) in allen Belangen den Vorgaben des Psychotherapiegesetzes. Im Psychotherapiebeirat – ein vom Ministerium einberufenes beratendes Gremium – ist die Fachsektion vertreten und hat dadurch die Möglichkeit an diversen Projekten mitzuarbeiten (z.B. Diagnostikrichtlinie, Ethikrichtlinie, Fortbildungsrichtlinie, Psychotherapiegesetz neu…).
Die Fachsektion für Integrative Gestalttherapie ist ein im Rahmen der Statuten autonomer Teil des ÖAGG. Diese Statuten regeln die Zusammenarbeit und übergeordnete Gremienarbeit im Verein. Die Struktur der Fachsektion selbst wird durch Geschäftsordnungen (AusbildnerInnenkonferenz, Ausbildungsausschuss, Vorstand und Mitgliederversammlung), das Organisationshandbuch der AusbildnerInnenkonferenz sowie die interne Ethikrichtlinie festgelegt.
Fachsektionsgremien
Die einzelnen Fachsektionsgremien haben folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:
Vertretung im ÖAGG-Vorstand und im ÖBVP-Kandidat:innenforum durch die Ausbildungskandidat:innenkonferenz
Geschäftsordnung & Ethikrichtlinien
Die Struktur der Fachsektion Integrative Gestalttherapie wird durch Geschäftsordnungen (Ausbildner:innenkonferenz, Ausbildungsausschuss, Vorstand und Mitgliederversammlung), das Organisationshandbuch der Ausbildner:innenkonferenz sowie die interne Ethikrichtlinie festgelegt.
Geschäftsordnungen der Mitgliederversammlung und der Fachsektions-Leitung 2012 (pdf)
Geschäftsordnungen des Ausbildungsausschussen 2013 (pdf)
Geschäftsordnungen der AusbildnerInnen-Konferenz 2013 (pdf)
Geschäftsordnungen für LehrtherapeutInnen durch das BMGF (pdf)
Zum Umgang mit Missbrauch in Psychotherapie, Beratung und Ausbildung wurden von der Fachsektion Integrative Gestalttherapie interne Richtlinien erarbeitet.
Richtlinie der Fachsektion Integrative Gestalttherapie zum „Mißbrauch in der therapeutischen Arbeit mit Klient:innen“ (pdf)